Vermeidung von Carbon Leakage durch Förderung von mittelständischer und Recycling-Industrie

Zur Vermeidung von Carbon Leakage sollen energieintensive Unternehmen, die im internationalen oder europäischen Wettbewerb stehen, von der CO2-Bepreisung angemessen entlastet werden. Die Bundesregierung hat hierfür einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Dieser gewährleistet einen angemessenen Schutz allerdings nicht. Die FDP fordert daher eine Überarbeitung der Verordnung.

Folgende Aspekte sollen dabei Berücksichtigung finden:

Für eine Übergangsfrist ist das produzierende Gewerbe vom überwiegenden Teil der CO2-Kosten zu entlasten. Diese Übergangsfrist soll genutzt werden, um eine differenzierte Carbon Leakage Regelung zu erstellen.

Unternehmen des ökologisch nachhaltigen stofflichen Recyclings sollten von Zusatzkosten der ökologischen Energiewende (CO2, EEG) befreit werden, da sie bereits produktiver Bestandteil dieses Umdenkens sind.

Damit konkret ein Unternehmen überhaupt eine Entlastung der CO2 Zusatzkosten in Anspruch nehmen kann, muss es sich auf einer Sektorenliste befinden, die sich am Europäischen Emissionshandel (ETS) orientiert. Dies greift zu kurz, da es viele weitere Sektoren gibt, die im europaweiten oder internationalen Wettbewerb stehen und deshalb einem Carbon Leakage Risiko ausgesetzt sind. Der Recycling-Gedanke bildet sich auch unzureichend in der ETS ab.

Eine Erweiterung der Sektorenliste ist zwar vorgesehen. Das Verfahren ist aber komplex und mit einem langen Zeitlauf verbunden. Hier sollte ein beschleunigtes und einfacheres Verfahren für die Aufnahme weiterer gefährdeter Sektoren vorgesehen werden. Bei der Auswahl der Sektoren sollte vor allem auch das innereuropäische Carbon Leakage Risiko und die Zugehörigkeit zur Recycling-Industrie berücksichtigt werden.

Das vorgesehene Entlastungsniveau ist nicht geeignet, um energie- und handelsintensive Unternehmen wirksam vor Carbon Leakage zu schützen. Außerdem ergibt sich ein Wettbewerbsnachteil kleinerer Produktionsanlagen gegenüber großen Anlagen im Europäischen Emissionshandel, denn:

  • Unternehmen müssen eine unternehmensbezogene Mindestschwelle an Emissionsintensität nachweisen.
  • vorgesehen ist die Anrechnung der Stromkostenentlastung
  • vorgesehen ist ein Selbstbehalt, der gerade kleine Unternehmen benachteiligt.
  • je nach Haushaltslage ist eine Kürzung der Beihilfe möglich.

Die FDP fordert daher, dass sich das Entlastungsniveau mindestens am im Europäischen Emissionshandel vorgesehenen Niveau für freie Zuteilungen orientieren sollte.

Außerdem sollte eine Einzelfallprüfung in die Verordnung aufgenommen werden. Damit sollte eine Entlastungsmöglichkeit für Unternehmen geschaffen werden, die keinem beihilfefähigen Sektor angehören, die aber nachweisen können, dass sie durch die zusätzlichen CO2 Kosten in ihrer Existenz gefährdet sind.

Die nationale CO2-Bepreisung betrifft vor allem den Mittelstand. Deshalb sollten die Anforderungen an eine Entlastung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen keine überwindbare Hürde darstellen. Die Inanspruchnahme sollte deutlich praxisgerechter ausgestaltet werden.

Soweit ein gewisser Anteil der Entlastungen für Klimaschutzinvestitionen verwendet werden soll, muss geprüft werden, welches Klimaschutzniveau ein Unternehmen bereits erreicht hat und inwieweit weitere technische Lösungen überhaupt verfügbar sind.