Positionierung des Kreisverbandes Neumarkt zum Ausbau B299 (Ortsumfahrung Neumarkt / Berliner Ring)

Eine Bundesstraßentrasse und deren teilweiser Ausbau haben den Zweck einen Verkehrsfluss sicherzustellen. Eine Fahrbahnerweiterung ist dabei ein sinnvolles Element bei großen Verkehrslasten, die Verkehrsnutzfläche zu erweitern. Teilerweiterungen sind immer in einem Kontext zu sehen. Nur wenn ein wirklicher Nutzen für eine Allgemeinheit zu erkennen ist, sollte man Anwohner mit eventuellen negativen Folgen und einem Ausbau konfrontieren müssen. Dieses Verhältnismäßigkeitsprinzip gilt gleichermaßen für den Straßenbau.

Die aktuelle Trasse der B299 zeigt aber kurz hinter dem gedachten Ausbau schon Straßenelemente, die einen Verkehrsfluss bei höherem Verkehrsfluss stark einschränken, dazu zählen Kreisverkehre, Ampelschaltung und gewollte Umwege bei der Anbindung der B299 an die BAB A3.

Einen Ausbau der B299 bei Stauf/Woffenbach lehnen wir im Kontext dieser verunglückten Trassenführung ab. Die Freien Demokraten unterstützen Infrastrukturprojekte, die sinnvoll sind, jedoch muss dieser allgemeine Nutzen so ausgeprägt sein, dass man sich vor „betroffene“ Anwohner stellen kann, um den Nutzen zu erläutern. Diese Verhältnismäßigkeit ist bei dem Ausbau B299 nicht mehr gegeben, daher fordern wir:

  • Zurückweisung der aktuellen Planung mit der Aufgabenstellung eine neue Gesamtplanung vorzustellen, die bei zukünftig erhöhten Verkehrslasten einen Nutzen darstellen
  • Die aktive Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner, der Bürgerinitiativen und Interessenvertretungen an neuen Planungen, sowie einen regelmäßigen Runden Tisch zur Thematik
  • Neubewertung der zukünftigen Auslastung unter verändertem Mobilitätsverhalten
  • Zur Reduzierung des Unfallgeschehens in den Einmündungsbereichen und Kreuzungen sollen kostengünstige Lösungen, die wenig Fläche verbrauchen, bevorzugt werden

Nach einer Neubewertung ein eventuelles Zustandekommen einer dann neuen Gesamtplanung für eine Umfahrung inkl. Autobahnanbindung mit Ausbauelementen unter Berücksichtigung moderner Lärmschutzmaßnahmen