Das Flexible-Zeitgemäße-Mobile-Arbeit-Gesetz

Während die Koalition aus Union und SPD im diskutierten „Mobile-Arbeit-Gesetz“ darum ringt, welches Konzept am ehesten dazu geeignet ist, Arbeitgeber an die kurze Leine zu legen und das verpflichtende Anbieten von Kurzarbeit zum Bürokratiemonster aufbaut, setzt sich die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten mit ihrem Oberpfalzvertreter MdB Ulrich Lechte dafür ein, pragmatische Ansätze zu definieren, um HomeOffice zu etablieren und attraktiv zu machen. Da HomeOffice die Lebensqualität durch zeitliche Flexibilität der Arbeitsnehmer steigern kann, ökologische Vorteile hat gegenüber längeren Anfahrten zur Arbeitsstätte und damit nachhaltiges und sozialverträgliches Arbeiten der Zukunft ermöglicht, muss es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch finanziell interessant werden.

Anreize müssen daher geschaffen werden, durch:

  • Homeoffice ist als 4. Form der Heimarbeit neben Telearbeit, Heimarbeit und Mobiles Arbeiten im Gesetz zu definieren.
  • Pauschale steuerliche Absetzbarkeit von HomeOffice-Tätigkeiten bereits für das Jahr 2020 i.H.v. max. 4600€ jährlich bzw. 20€/Tag als Werbungskosten für Arbeitnehmer (für z.B. Heizung, Internet-Anschluss, Wasser-/Abwasserkosten etc.),
  • Sonderabschreibungsmöglichkeiten für notwendige Ausstattung i.H.v. 100% der Anschaffungskosten im 1. Jahr bereits für das Jahr 2020,
  • Begrenzung der HomeOffice-Tätigkeiten gemäß innerbetrieblicher oder tariflicher Vereinbarungen mit Unter- und Obergrenze,
  • das Recht des Arbeitsgebers HomeOffice zu verweigern, wenn dies nachweislich missbraucht wird (z.B. fehlendes Erbringen der Arbeitsleistung),
  • das Recht des Arbeitnehmers HomeOffice einzufordern (im Rahmen der innerbetrieblichen Vereinbarung), wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen,
  • die Ausweitung flexibler Arbeitszeitmodelle hin zu max. Wochenarbeitszeiten, die auf europäischem Recht fußen (max. 48h bzw. kurzfristig 60h/ Woche),
  • Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in Digitalisierung, die dazu geeignet sind, HomeOffice zu ermöglichen,
  • Werbungskostenausgleichspauschale für nicht anfallende Werbungskosten für gewerbliche und andere Mitarbeiter, bei denen HomeOffice nicht möglich ist, wenn mindestens 20% der Arbeitszeit der kleinsten juristischen Einheit des Unternehmens im HomeOffice erbracht wird,
  • Verzicht auf Dokumentationspflicht der Arbeitszeit im HomeOffice,
  • Verzicht auf Überprüfung berufsgenossenschaftlicher Arbeitssicherheitsvorgaben im HomeOffice zur Wahrung der Privatspäre des Arbeitsnehmers

Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten möge in ihren Gremien und in den entsprechenden Arbeitskreisen des Bundestages auf die Einbringung dieser Punkte in ein neues „Flexible-Zeitgemäße-Mobile-Arbeit-Gesetz“ hinwirken.