Bezirksparteitag FDP Oberpfalz
Alle FDP-Mitglieder aus dem Bezirk Oberpfalz sind teilnahmeberechtigt und haben Rederecht. Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht alle Mitglieder stimmberechtigt sind. Die Stimmberechtigung ergibt sich aus § 23 Abs. 2 der Landessatzung.
Antragsschluss ist spätestens 14 Tage vor Beginn des Bezirksparteitags. Die Antragsberechtigung ergibt sich aus § 14 Abs. 2 der Wahl- und Antragsordnung der FDP Bayern.